Laegel, Annette Berlin
Berlin, HRA 58948
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Decisions in residual debt relief proceedings
36l IN 1485/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ██████████████, ██████████████████████████████████ - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 30.10.2026 beschlossen: | 1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. 2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 20.11.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen. Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.10.2026
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