Terrot GmbH Chemnitz

Chemnitz, HRB 22867

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
Application date
Opening date 02.05.2023
Administrator

Today · Local Court Chemnitz

Decisions during proceedings

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 305 IN 179/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terrot GmbH, vertr. d.d. GF Paul-Gruner-Straße 72b, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22867 vertreten durch den Geschäftsführer ██████████; d. vertreten durch den Geschäftsführer █████████████████ wurde mit Antrag vom 11.06.2026 die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied im vorläufigen Gläubigerausschuss beantragt. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 03.08.2026. b) In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Terrot GmbH, vertr. d.d. GF, ██████████████████████████████████████, vertreten durch den Geschäftsführer ██████████, dieser vertreten durch den Geschäftsführer █████████████████ Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 22867 - Schuldnerin - Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Chemnitz, vertr.d.d. █████████████████, █████████████████████████████████████████ - Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses - | ergeht am 14.07.2026 nachfolgende Entscheidung: Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses und Mitglied des Gläubigerausschusses wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt: Vergütung ... EUR Auslagen ... EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer ... EUR Gesamtbetrag ... EUR ... Gründe: Mit Beschluss vom 31.01.2023 wurde in dem Verfahren über den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt. Unter anderen wurde die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Chemnitz, als Mitglied in den vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt. Gemäß § 73 InsO hat ein Mitglied des Gläubigerausschusses Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und Ersatz der ihm entstandenen, angemessenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß §§ 73 Abs. 3, 65 InsO die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden. Dabei richtet sich die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 InsVV regelmäßig nach dem Zeitaufwand. Geltend gemacht wurde vorliegend ein Zeitaufwand von 30,8 Stunden à ... €. Im Übrigen wird auf den Antrag des (vorläufigen) Gläubigerausschussmitglieds vom 19.05.2026 und den Akteninhalt Bezug genommen. Zu vergüten ist der Zeitaufwand für die Teilnahme an Gläubigerausschusssitzungen, sonstigen Besprechungen des Ausschusses, evtl. Reisezeiten sowie der Zeitaufwand für die notwendigen und angemessenen Vorbereitungen. In sog. Normalverfahren ist der Mittelwert der in § 17 InsVV vorgesehenen Vergütung zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR pro Stunde, d. h. ein Stundensatz von maximal 300,00 EUR angemessen und ausreichend. Da das vorliegende Verfahren hinsichtlich des Umfangs und der Komplexität der vom Gläubigerausschuss geprüften Sachverhalte vom Normalfall abweicht, erachtet das Gericht einen Stundensatz in Höhe von ... EUR für dieses Gläubigerausschussmitglied als gerechtfertigt. Damit werden 30,8 Stunden mit einem Stundensatz von ... EUR, mithin mit einem Betrag von ... EUR vergütet. Zu ersetzen sind daneben die entstandenen Auslagen nach § 18 Abs. 1 InsVV. Für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung GHV 10/0459/1040217/547, Allianz Versicherungs AG entstand eine Versicherungsprämie in Höhe von ... EUR, die in Höhe von 1/3 anteilig zu erstatten ist. Zusätzlich ist die von dem Antragsteller zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 2 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.

28.05.2026 · Local Court Chemnitz

Other

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 305 IN 179/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terrot GmbH, vertr. d.d. GF Paul-Gruner-Straße 72b, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22867 vertreten …

15.07.2025 · Local Court Chemnitz

Decisions during proceedings

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 305 IN 179/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terrot GmbH, vertr. d.d. GF Paul-Gruner-Straße 72b, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22867 vertreten …

02.05.2023 · Local Court Chemnitz

Opening of proceedings

Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen Aktenzeichen: 305 IN 179/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terrot GmbH, vertr. d.d. GF Paul-Gruner-Straße 72b, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB …

23.03.2023 · Local Court Chemnitz

Security measures

Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen Aktenzeichen: 305 IN 179/23 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Terrot GmbH, vertr. d.d. GF Paul-Gruner-Straße 72b, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB …

File a claim against Terrot GmbH

We help you prepare a complete claim filing for the insolvency proceedings.

Terrot GmbH Chemnitz

Based on your input and the available proceedings data we generate a ready-to-sign PDF that you can submit directly to the insolvency administrator. You can attach invoices, contracts, wage statements or reminders as supporting documents.

The process typically takes less than 5 minutes.

Included services

  • Step-by-step capture of your claim
  • Automatic generation of the claim filing
  • PDF document for download
  • Cover letter to the insolvency court
  • Overview of the filed claim positions

Why do I have to pay?

The claim filing is generated automatically from your input and delivered as a finished PDF. All legally required information, every attachment and the individual cover letter are prepared for you.

Individual EUR 29.99
Company ? EUR 49.99