SH Erd & Wegebau GmbH Ostenfeld
Flensburg, HRB 12492 FL
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56 IN 11/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SH Erd & Wegebau GmbH, Magnussenstraße 19, 25872 Ostenfeld (Husum), vertreten durch den Geschäftsführer ████████████████ Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 12492 FL - Schuldnerin - | | Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über 1. Zustimmung zur Erhebung einer Zahlungsklage gegen Herrn ████████████████, anwaltlich vertreten, über einen Betrag in Höhe von 5.750,00 EUR unter Einschluss des Abschlusses eines angemessenen Vergleiches, dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des Insolvenzverwalters ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung der Gläubigerversammlung 2. Zustimmung zur Erhebung einer Zahlungsklage gegen ██████████████████████ über einen Betrag in Höhe von 55.447,98 EUR unter Einschluss des Abschlusses eines angemessenen Vergleiches, dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des Insolvenzverwalters ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung der Gläubigerversammlung das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.08.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 14.07.2026
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Opening of proceedings
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