Bau & Boden Group GmbH Trier
Wittlich, HRB 44198
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23 IN 15/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau & Boden Group GmbH, Bobinethöfe 34, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 44198), vertr. d.: █████████████, ███████████████████████████████, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Donnerstag, 10.09.2026, 09:45 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über " besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar: - Genehmigung einer Freigabe des Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuchamt von Osterode am Harz, Grundbuch von Osterode am Harz, Blatt 8920, Flur 52, Flurstücke 229/3 und 228/3 und eingetragen im Grundbuchamt von von Bad Gandersheim, Grundbuch von Bad Gandersheim, Blatt 1653, Flur 2, Flurstücke 380/6, 380/7, 381/2 und 249/1 sowie Flur 1, Flurstücke 717/5, 670/2, 670/4, 670/5 und 670/3. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Trier, 19.08.2026
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