Metzger, Simone
Zweibrücken, HRA 30497
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Decisions in residual debt relief proceedings
1 IN 6/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der ██████████████ geb. ██████, geb. am ██████████, ██████████████████████████████, Inhaberin der Firma Werkstattbedarf Andres e. K. (AG Zweibrücken, HRA 30497), ist der Schuldnerin durch Beschluss vom 14.07.2026 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin am 01.04.2023 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Pirmasens, 23.09.2026
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