Mohamed, Amir Hamburg
Hamburg, HRA 127876
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Decisions in residual debt relief proceedings
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 25/23 In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung des Herrn ████████████, geboren am ██████████, ████████████████████████████████████, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 127876 eingetragenen Firma Amir Carsales & Shipping e.K. wird die Vergütung des Treuhänders Rechtsanwalt Christian M. Scholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg wie folgt festgesetzt: Allgemeine Vergütung EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR Endbetrag EUR Gründe: Der Treuhänder übt sein Amt im Verfahren zur Restschuldbefreiung seit dem 18.03.2026 aus. Er hat Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 293 Abs. 1 InsO). Grundlage der Vergütung ist die Summe der Beträge, die aufgrund der Abtretungserklärung des Schuldners oder auf andere Weise zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldners bei dem Treuhänder eingegangen sind (§§ 293, 63 InsO, § 14 Abs. 1 InsVV). Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Sie besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der eingegangenen Beträge (§§ 293, 63 InsO, § 14 Abs. 2 InsVV). Die Vergütung beträgt mindestens 140,00 EUR für jedes Jahr der Tätigkeit des Treuhänders und erhöht sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, an die Verteilungen erfolgt sind (§§ 293 Abs. 1 InsO, § 14 Abs. 3 InsVV). Bei der Festsetzung der Vergütung ist dem Zeitaufwand des Treuhänders und dem Umfang seiner Tätigkeit Rechnung zu tragen (§ 293 Abs. 1 S. 2 InsO), so dass sich die Vergütung erhöhen kann. Die Gesamtsumme der bei dem Treuhänder eingegangenen Beträge beläuft sich auf 0,00 EUR. Die auf der Grundlage der eingegangenen Beträge berechnete Vergütung beträgt 0,00 EUR. Die Tätigkeit des Treuhänders erstreckte sich über 1 Jahre. Die Summe der Mindestvergütungen beträgt mithin 140,00 EUR. Für die Berechnung maßgebend ist daher die Summe der Mindestvergütungen in Höhe von 140,00 EUR. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.05.2026 verwiesen. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung): Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 408 eingesehen werden. 67g IN 25/23 Amtsgericht Hamburg, 10.07.2026
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