Erdenkind GmbH Halle (Saale)

Stendal, HRB 20251

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
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Decisions during proceedings

59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: ███████████████████████████, █████████████████████████████████, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Susanne Müller festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Nettovergütung gemäß InsVV EUR um 15 % erhöht zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 04.12.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen. I. Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 120.669,40 EUR. II. Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR. III. IV. Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 92,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 33 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Halle (Saale), 21.07.2026

27.04.2026 · Local Court Halle (Saale)

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59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: ███████████████████████████, █████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: ███████████████ und …

27.04.2026 · Local Court Halle (Saale)

Distribution schedules (§ 188 InsO)

59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: ███████████████████████████, █████████████████████████████████, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung …

27.04.2026 · Local Court Halle (Saale)

Decisions during proceedings

59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: ███████████████████████████, █████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: ██████████████ zur …

18.12.2025 · Local Court Halle (Saale)

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59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: ███████████████████████████, █████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: ███████████ der …

23.01.2023 · Local Court Halle (Saale)

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59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: ███████████████████████████, █████████████████████████████████, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am …

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