Bau NATURA Handels GmbH Erfurt
Jena, HRB 113463
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177 IN 13/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Bau NATURA Handels GmbH, Teichstraße 62, 99086 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer ███████████████ - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: ██████████████████████ Di ████████████████████████████ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter PartG mbB, █████████████████████████████████ | Die Vergütung und Auslagen des Verwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.06.2026. Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung). Hiervon wurde antragsgemäß ein Abschlag von 20% vorzunehmen. Nach § 3 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz gerechtfertigt, wenn z.B. ein vorläufiger Verwalter tätig war oder die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und die Zahl der Gläubiger gering ist; beide Voraussetzungen sind vorliegend gegeben. An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt. Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind. Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen. Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 14.08.2026
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