Blumhagen, Stephanie Chemnitz

Chemnitz, HRA 6983

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
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Today · Local Court Chemnitz

Decisions during proceedings

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 520 IN 1119/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ███████████████████, geb. ██████████, ████████████████████████████ Inhaber der Haase´s Fleischerei e.K., Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRA 6983 wurden dem Insolvenzverwalter Vergütung und Auslagen am 06.10.2026 festgesetzt. Das Verfahren wurde am 30.08.2019 eröffnet. Der Festsetzung liegt der Antrag vom 05.08.2026, korrigiert am 06.08.2026, zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO. Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt x,xx EUR. Auf das Sachverständigen-Gutachten vom 07.07.2026 wird verwiesen. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV von x,xx EUR. Der Insolvenzverwalter beantragt Zuschläge von insgesamt x %. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 05.08.2026 verwiesen. Regelungszweck von § 3 Abs. 1 InsVV ist der Ausgleich eines Missverhältnisses, welches bei umfassender Betrachtung der ausgeführten Verwaltertätigkeiten und ihrer Begleitumstände im Verhältnis zur Regelvergütung entstünde. Heranzuziehen ist keinesfalls ein gesetzlich nicht normierter Tatbestandskatalog. Allein die konkreten Verfahrensbesonderheiten sind Maßstab. Der Insolvenzverwalter beantragt Zuschläge mit den Begründungen von x. Der Insolvenzverwalter beantragt einen Abschlag für die Tätigkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren von x %, § 3 Abs. 2 a InsVV. Der Insolvenzverwalter hat aus der Betriebsfortführung einen Überschuss erzielt und eine Vergleichsberechnung durchgeführt. Die Beteiligten wurden angehört. Stellungnahmen gingen bei Gericht nicht ein. Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben. Unter Würdigung des gesamten aktenersichtlichen Verlaufs des Insolvenzverfahrens und der sich ergebenden Regelvergütung ist ein Zuschlag von x % antragsgemäß als angemessen festzusetzen. An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Weiterhin wurde für x übertragene Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von x,xx EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV. Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. Veröffentlichungszusatz: Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen, § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

10.08.2026 · Local Court Chemnitz

Decisions during proceedings

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 520 IN 1119/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ███████████████████, geb. ██████████, ████████████████████████████ Inhaber der Haase´s Fleischerei e.K., Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRA 6983 hat …

10.08.2026 · Local Court Chemnitz

Decisions during proceedings

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 520 IN 1119/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ███████████████████, geb. ██████████, ████████████████████████████ Inhaber der Haase´s Fleischerei e.K., Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRA 6983 - …

15.12.2025 · Local Court Chemnitz

Decisions during proceedings

| Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 520 IN 1119/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ███████████████████, geb. ██████████, ████████████████████████████ Inhaber der Haase´s Fleischerei e.K., Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA …

27.10.2025 · Local Court Chemnitz

Decisions in residual debt relief proceedings

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 520 IN 1119/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ███████████████████, geb. ██████████, ████████████████████████████ Inhaber der Haase´s Fleischerei e.K., Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 6983 …

10.01.2023 · Local Court Chemnitz

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Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen Aktenzeichen: 520 IN 1119/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ███████████████████, geb. ██████████, █████████████████████████████████████ Inhaber der Haase´s Fleischerei e.K., Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , …

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