Necula GmbH Pforzheim

Mannheim, HRB 732561

Insolvency proceedings Other
Application date
Opening date 07.03.2023
Administrator

03.07.2026 · Local Court Pforzheim

Other

4 IN 239/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Necula GmbH, Turnstraße 1, 75173 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 732561 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.08.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Pforzheim erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. 2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 512.558,28 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 45.630,27 € gegenübersteht. Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen. Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Pforzheim Lindenstraße 8 75175 Pforzheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 03.07.2026

03.07.2026 · Local Court Pforzheim

Distribution schedules (§ 188 InsO)

4 IN 239/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Necula GmbH, Turnstraße 1, 75173 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 732561 - …

01.04.2026 · Local Court Pforzheim

Other

4 IN 239/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Necula GmbH, Turnstraße 1, 75173 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 732561 - Schuldnerin …

07.03.2023 · Local Court Pforzheim

Opening of proceedings

4 IN 239/22 In dem Insolvenzverfahren über den Antrag der IKK Classic, Team Beitragsrückstand, █████████████████████████████████, Gz.: 88981564#247219#BR - antragstellende Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Necula GmbH, …

05.01.2023 · Local Court Pforzheim

Security measures

4 IN 239/22 zustellen (Postzustellungsauftrag) zustellen (elektronisches EB) zustellen (EB (Post)) formlos (per E-Mail) In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Necula GmbH, …

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