MITEC Automotive AG Eisenach
Jena, HRB 404818
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IN 237/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MTC Automotive AG, ███████████████████████████, vertreten durch den Vorstand ████████████████, █████████████████████████████████ Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 404818 - Schuldnerin - Beschluss: Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Atradius Kreditversicherung, vertreten durch Herrn ████████████, werden antragsgemäß wie folgt festgesetzt: Vergütung zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer Vergütung insgesamt Auslagen zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 23.02.2026. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben gem. § 73 Abs. 1 InsO Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit. Die Vergütung ist gemäß § 17 InsVV nach dem Zeitaufwand der Mitglieder des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Die Höhe des Stundensatzes beträgt regelmäßig zwischen 50 und 300 € je angefangene Stunde. Nach § 17 Abs 1 S 2 ist bei der Bestimmung des Stundensatzes insbesondere der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Dieser Tatbestand bestimmt sich nach den besonderen Erschwernissen, die das Insolvenzverfahren als solches beinhaltet und eine über das sogenannte Normalverfahren hinausgehende besondere Arbeitsbelastung bringen. Des Weiteren sind für die Zuerkennung eines erhöhten Stundensatzes die besonderen fachliche Kenntnisse und berufliche Qualifikation zu berücksichtigen. Das (vorläufige) Insolvenzverfahren war ausgesprochen komplex mit zahlreichen tatsächlichen betrieblichen und rechtlichen Schwierigkeiten. Die Gläubigerausschussmitglieder mussten sich binnen kürzester Zeit in komplexe und schwierige Themen einarbeiten. Sämtliche wesentliche Entscheidungen wurden im Rahmen der Eigenverwaltung nicht nur in enger Abstimmung mit dem Sachwalter getroffen, sondern auch unter Einbeziehung des (vorläufigen) Gläubigerausschusses. Das vorliegende Insolvenzverfahren beanspruchte die Mitglieder des (vorläufigen) Gläubigerausschusses deutlich über das Normalmaß hinaus. Die Besonderheiten waren insbesondere: |internationale Verpflechtungen |zahlreiche Betriebswirtschaftliche und rechtliche Schwierigkeiten Bei Ausschussmitgliedern mit hoher beruflicher Stellung, Sachkunde und Qualifikation sowie bei umfangreichen und komplexen Verfahren kommen Stundensätze von 300 Euro oder sogar 500 Euro in Betracht (LG Darmstadt, Beschluss vom 22.02.2022, Az.: 5 T 175/21). Die Tätigkeiten im Gläubigerausschuss wurden von Herrn ████████████ wahrgenommen. Er weist ein hohes Maß an wirtschaftlicher und insolvenzrechtlicher Kompetenz auf. Dadurch konnten im Gläubigerausschuss Fachkenntnisse sowohl bezüglich der Fortführung als auch mit Blick auf den Investorenprozess eingebracht werden. Bei Gesamtabwägung aller Umstände war deshalb der Stundensatz von x € für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss zugrunde zu legen. Die zeitlichen Inanspruchnahme wurde mittels Aufstellung dargelegt und ist plausibel und nicht zu beanspruchen. Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Meiningen, Insolvenzgericht, Lindenallee 15, 98617 Meiningen, schriftlich, in zulässiger elektronischer Form oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Soweit die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt gemacht wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung. Erfolgte die Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Distribution schedules (§ 188 InsO)
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