MITEC Automotive AG Eisenach
Jena, HRB 404818
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IN 237/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MTC Automotive AG, ███████████████████████████, vertreten durch den Vorstand ████████████████, █████████████████████████████████ Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 404818 - Schuldnerin - Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen und endgültigen Sachwalters Rechtsanwalt Axel Bierbach, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Zusätzlich zu der beantragten Vergütung und Auslagen des (vorläufigen) Sachwalters werden die Prämien für die Haftpflichtversicherung gem. § 8 Abs. 1 InsVV iVm § 4 Abs. 3 InsVV für den Zeitraum von der Eröffnung bis zur Schlussverteilung festgesetzt. Diese betragen vierteljährlich BETRAG EUR, ab 01.01.2020 vierteljährlich BETRAG EUR und ab 28.02.2022 vierteljährlich BETRAG EUR und wurden gem. Beschlüssen vom 11.02.2019 und 27.11.2019 als Vorschuss auf die Auslagen bereits aus der Masse gezahlt. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des (vorläufigen) Sachwalters vom 15.07.2025. Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der (vorläufigen) Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 32.200.262,19 EUR auszugehen. Die Vergütung des Sachwalters war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 60 % der Regelvergütung mithin BETRAG EUR festzusetzen. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters war gemäß §§ 11, 12 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 25 % der Regelvergütung mithin BETRAG EUR festzusetzen. Es waren Zuschläge in Höhe von x0 %, mithin BETRAG EUR, festsetzbar. Hierzu im Einzelnen: - Betriebsfortführung: x % - Arbeitnehmer: x % - Investorenprozess und übertragende Sanierung: x % - Aus- und Absonderungsrechte: x % - Beteiligungsverhältnisse: x % - Aktivprozess: x % - Tabellenführung und Abschlagsverteilung: x % - vorläufiger Gläubigerausschuss: x % Gesamt: x % Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt. Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 125,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt. Die entstandenen Kosten für Zustellauslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen. Auf Grund der Größe des insolventen Unternehmens und der besonderen Haftungsrisiken bei der Fortführung des Geschäftsbetriebes ist der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung notwendig. Die Kosten für diese Haftpflichtversicherung können als Auslagen festgesetzt werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Meiningen, Insolvenzgericht, Lindenallee 15, 98617 Meiningen, schriftlich, in zulässiger elektronischer Form oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Soweit die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt gemacht wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung. Erfolgte die Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 10.07.2026
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