klosterCUBE Facility Management GmbH & Co. KG Fredenbeck
Tostedt, HRA 203305
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73 IN 33/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der klosterCUBE Facility Management GmbH & Co. KG, Hauptstraße 25, 21717 Fredenbeck, vertr. d. d. phG klosterCUBE Management GmbH d. vertr. d. d. GF ████████████ (AG Tostedt, HRA 203305), vertr. d.: ████████████, ████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 25.09.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Gründe: Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Vergütungen und Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter in der Zeit ab 06.12.2022 und als Insolvenzverwalter für den Zeitraum ab 16.02.2023 festzusetzen. Für die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 63 Abs. 3 InsO werden auf einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 25.000,00 EUR 25 % der Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer beantragt. Für die Insolvenzverwaltung wird auf einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 57.291,94 EUR die Regelvergütung gemäß § 63 Abs. 1 InsO i. V. m. § 2 Abs. 1 InsVV zuzüglich eines Zuschlags gemäß § 3 Abs. 1 InsVV in Höhe von 50 % aufgrund des mit der unvollständigen Buchhaltung sowie der Verwaltung und Verwertung des Grundvermögens verbundenen Mehraufwands nebst Auslagen und Umsatzsteuer geltend gemacht. Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Stade, 31.08.2026
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