N. Snippe GmbH Thuine
Osnabrück, HRB 207586
Publications
Other
18 IN 27/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der N. Snippe GmbH, Zur Langenhorst 24, 49832 Thuine (AG Osnabrück, HRB 207586), vertr. d.: ████████████, ████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Es wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren anberaumt. Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf den 24.07.2026. Bis zu diesem Stichtag müssen Zustimmungen oder Stellungnahmen zu beziehungsweise Einwendungen gegen den Antrag des Insolvenzverwalters schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über " besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar: - Der Termin soll der Beschlussfassung der Gläubiger über die Erteilung der Zustimmung dienen, dass der Insolvenzverwalter berechtigt ist, mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin, ██████████████████, ████████████████████████████████ einen Vergleich zur Abgeltung von Haftungsansprüchen auf Grundlage von § 15 b InsO in nomineller Gesamthöhe von € 130.961,54 abzuschließen, nachdem der Schuldner vergleichsweise einen Gesamtbetrag in Höhe von € 40.000,00 in die Insolvenzmasse zahlt. Der Bericht des Insolvenzverwalters vom 30.06.2026 sowie das Vergleichsangebot an den Geschäftsführer der Schuldnerin vom 26.06.2026 können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Lingen (Ems), 03.07.2026
Decisions during proceedings
Other
Security measures