WALTER, Holger Epping

Saarbrücken, HRA 12171

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
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Today · Local Court Saarbrücken

Decisions during proceedings

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 28/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ███████████████████, geboren am ██████████, 78, rue d'Urbach, 57720 Epping, Frankreich, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12171 eingetragenen Firma Landtechnik ███████████, ███████████████████████████████████████ wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt. Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 62 IN 28/20 Amtsgericht Saarbrücken, 17.08.2026

25.08.2022 · Local Court Saarbrücken

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Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 28/20 In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung des Herrn █████████████, 78, rue d`Urbach, 57720 Epping, Frankreich, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes …

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