Cyrus Real Estate GmbH Hattenhofen
Ulm, HRB 532392
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1 IN 86/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Cyrus Real Estate GmbH, Reustadt 14, 73110 Hattenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer █████████████, geboren am ██████████, Staatsangehörigkeit: deutsch Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 532392 - Schuldnerin - | | Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den notariell geschlossene Kaufvertrag vom 26.06.2026 zwischen dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Raff (Veräußerer), und der Next Immo GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer ████████████ (Erwerber) - Notar ████████████████, █████████, UVZ-Nr. 2102 / 2026 O - über den Verkauf des beim Grundbuch des Amtsgerichts Ulm für Faurndau, Blatt 2002 BV 1, Flurstück 29/5 eingetragenen Grundvermögens in der Hintere Mühlstraße 14, Göppingen Gebäude- und Freifläche 121 m², zu einem Kaufpreis von 70.000,00 € das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.08.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Der Kaufvertrag kann in den Räumlichkeiten des Insolvenzgerichts -unter vorhergehender Anmeldung- eingesehen werden. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Göppingen, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 17.07.2026
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