Infinity Holding GmbH Stahnsdorf

München, HRB 232124

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
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Opening date 29.06.2022
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Today · Local Court Potsdam

Decisions during proceedings

6.60 IN 56/22 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Holding GmbH (Registergericht: Amtsgericht München HRB 232124), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, eingetragener Sitz: Leutkirch im Allgäu, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████████████ wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Hinsichtlich etwaiger Quotenzahlungen aus den Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPIELE MAX GmbH (AG Charlottenburg, AZ: 36s IN 6224/20) und der SPHELOS Capital Beteiligungs GmbH (AG Charlottenburg, AZ: 36s IN 3530/21) wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Potsdam, 18. September 2026, 6.60 IN 56/22

28.10.2025 · Local Court Potsdam

Distribution schedules (§ 188 InsO)

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Holding GmbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Potsdam liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts …

28.10.2025 · Local Court Potsdam

Other

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Holding GmbH (Registergericht: München 232124), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████████████, wurde der Schlusstermin zur: ggf. Prüfung nachträglich …

28.10.2025 · Local Court Potsdam

Decisions during proceedings

- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Holding GmbH (Registergericht: München 232124), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████████████ wurde die …

01.09.2025 · Local Court Potsdam

Other

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Holding GmbH (Registergericht: München 232124), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████████████, ███████████████████████████████ hat der Verwalter am 25.08.2025 einen …

29.06.2022 · Local Court Potsdam

Opening of proceedings

6.60 IN 56/22 (Geschäftsnummer) Amtsgericht Potsdam Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Holding GmbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer ██████████████ Geschäftszweig: Eingehen, Halten, …

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