eurosolid energy GmbH & Co. KG Leonberg
Stuttgart, HRA 725104
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6 IN 330/18 ________________________________________________________________________ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. eurosolid energy GmbH & Co. KG, Neue Ramtelstraße 28, 71229 Leonberg, vertreten durch die Komplementärin EUROSOLID Beteiligungs GmbH, Neue Ramtelstr. 28, 71229 Leonberg, diese vertreten durch d. Geschäftsführer Registergericht: █████████████████████, Register-Nr.: HRA 725104 - Schuldnerin - ________________________________________________________________________ Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 2.524.467,24 EUR zugrunde. Es wird außerdem eine Mehrvergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV aus einer Berechnungsgmasse von insgesamt 17.741.828,94 EUR zur Festsetzung beantragt (Berechnungsgrundlage ohne Absonderungen: 2.524.467,24 EUR, Berechnungsgrundlage mit Absonderungen: 17.741.828,94 EUR). Die Mehrvergütung wird begrenzt durch die hälftigen Feststellungskostenbeiträge. Die Summe der Feststellungskostenbeiträge beträgt 510.662,12 EUR. Es werden Zuschläge in Höhe von insgesamt 100 % auf die Regelvergütung geltend gemacht. Hiervon entfallen auf die Mehrarbeit im Rahmen der Betriebsfortführung 75 % vor Durchführung der Vergleichsberechnung bzw. 44,11 % nach Durchführung der Vergleichsberechnung. Weitere 25 % Zuschlag entfallen auf den Mehraufwanf für den Abschluss und die Abwicklung der Verwertungsvereinbarungen, 25 % Zuschlag auf besondere Schwierigkeiten bei der Vermögensverwertung, 10 % Zuschlag auf die Mehrarbeit durch die Konzernverflechtung und 15 % Zuschlag auf den Mehraufwand für die Prüfung von 522 Forderungsanmeldungen. Bei Gesamtbetrachtung aller zuschlagsbegründenden Tatsachen wird vom Insolvenzverwalter ein Zuschlag von insgesamt 100 % beantragt. Es wird ferner die Auslagenpauschale von 30 % auf die Regelvergütung beantragt. Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden. Für die Gläubiger besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag innerhalb derselben Frist von zwei Wochen. Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 30.10.2026
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