Nordic Verwaltungs- und Betriebs UG (haftungsbeschränkt) Hamburg
Hamburg, HRB 165616
Publications
Decisions during proceedings
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 92/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165616 eingetragenen Nordic Verwaltungs- und Betriebs UG (haftungsbeschränkt), ehemals: Süderquerweg 363, 21037 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer ██████████████████, reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 22.10.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 6.500,00 EUR bei der Justizkasse Hamburg, Bundesbank IBAN DE10200000000020001501 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Die Schlussrechnung des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B406 niedergelegt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 67g IN 92/22 Amtsgericht Hamburg, 27.08.2026
Decisions during proceedings
Decisions during proceedings
Opening of proceedings
Security measures