Relewear GmbH Hannover
Hannover, HRB 219596
Publications
Other
904 IN 207/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Relewear GmbH, Am Südbahnhof 44, 30171 Hannover (AG Hannover, HRB 219596), vertr. d.: ██████████████, ████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Mittwoch, 26.08.2026, 10:50 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über " besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar: - Zustimmung zur Vergleichs- und Abgeltungsvereinbarung mit Herrn ██████████████ und der Markel Insurance SE vom 21.07.2026, wonach die Markel Insurance SE einen Betrag in Höhe von EUR 200.000,00 an die Insolvenzmasse zahlt zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen Herrn ██████████████ Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: ████████████████████████████; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Hannover, 06.08.2026
Decisions during proceedings
Opening of proceedings
Security measures
Security measures