Mundwerk Lausitz GmbH Neupetershain-Nord
Cottbus, HRB 13928
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundwerk Lausitz GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 13928 CB), Geschäftszweig: Der Betrieb von Beherbergungsstätten (Hotel, Pension, Ferienzimmer bzw. Ferienwohnungen), Betrieb von Gaststätten, Veranstaltungsservice und Catering, ████████████████████████████████████████████, eingetragener Sitz: Neupetershain, vertreten durch den Geschäftsführer ██████████████████, ███████████████████████████████████████████████, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 9. Oktober 2026 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Mittwoch, 9. Dezember 2026, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, ██████████████████████████████, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 141.871,22 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Kosten 39436,35 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 9. Oktober 2026, 63 IN 259/21
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