Solluk Immobilien GmbH Jugenheim

Mainz, HRB 48187

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
Application date
Opening date 05.04.2022
Administrator

04.09.2026 · Local Court Mainz

Decisions during proceedings

280 IN 38/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solluk Immobilien GmbH, Zum Weingarten 1, 55270 Jugenheim (AG Mainz, HRB 48187), vertr. d.: ██████████████, █████████████████████████████████, (alleiniger Gesellschafter mit Passivvertretung), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Nettovergütung gemäß InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 25.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. I. Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt EUR. Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR. II. Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR. III. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Mainz, 30.08.2026

04.09.2026 · Local Court Mainz

Other

280 IN 38/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solluk Immobilien GmbH, Zum Weingarten 1, 55270 Jugenheim (AG Mainz, HRB 48187), vertr. d.: ██████████████, █████████████████████████████████, (alleiniger Gesellschafter mit Passivvertretung), …

04.09.2026 · Local Court Mainz

Distribution schedules (§ 188 InsO)

280 IN 38/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solluk Immobilien GmbH, Zum Weingarten 1, 55270 Jugenheim (AG Mainz, HRB 48187), vertr. d.: ██████████████, █████████████████████████████████ (alleiniger Gesellschafter mit Passivvertretung), …

02.12.2022 · Local Court Mainz

Decisions during proceedings

280 IN 38/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solluk Immobilien GmbH, Zum Weingarten 1, 55270 Jugenheim (AG Mainz, HRB 48187), vertr. d.: ██████████████, ███████████████████████████████████, (alleiniger Gesellschafter mit Passivvertretung), …

05.04.2022 · Local Court Mainz

Opening of proceedings

280 IN 38/22: Über das Vermögen der Solluk Immobilien GmbH, Zum Weingarten 1, 55270 Jugenheim (AG Mainz, HRB 48187), vertr. d.: 1. ██████████████, ███████████████████████████████████, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2022 um 08:20 …

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