Bau ASS GmbH Neustadt
Montabaur, HRB 26264
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21 IN 20/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau ASS GmbH, Rengsdorfer Straße 5, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRB 26264), vertr. d.: ███████████████████████, ██████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: wird der Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren entspricht, bestimmt auf den 21.09.2026. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über " besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar: Erteilung der Zustimmung der Gläubigerversammlung die bestehenden Ansprüche gegenüber Herrn ███████████████████ gemäß § 43 Abs. 2 GmbH sowie gemäß § 15b InsO auszubuchen. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Neuwied, 03.07.2026
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