Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS" Haren (Ems)
Osnabrück, HRA 202070
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Amtsgericht Bremen 16.07.2026 Insolvenzgericht Geschäfts-Nr.: 509 IN 7/21 (Bitte stets angeben) B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070), vertreten durch: 1. Sia "AMAZONE" Verwaltungs GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch: 1.1. ███████████████, ███████████████████████████████████████, (Liquidatorin), Verfahrensbevollmächtigte: ██████████████████████████ & Partner Rechtsanwälte PartG mbB, ████████████████████████, wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt auf: € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. G r ü n d e: Mit Antrag vom 24.05.2024 (s. Bl.486ff. d.A.) beantragt der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung für die von ihm im eröffneten Insolvenzverfahren geleisteten Tätigkeiten. Aufgrund der seitens der Schuldnerin beantragten Einstellung des Insolvenzverfahrens gem. §212 InsO wird das Insolvenzverfahren vorzeitig beendet. Die zur Ermittlung der (Regel-)Vergütung des Insolvenzverwalters zugrunde zu legende Berechnungsgrundlage bemisst sich gemäß §§ 63 Abs.1, 65 InsO, § 1 Abs.1 S.2 InsVV daher nach dem (████████████ der zur Zeit der Beendigung des Verfahrens vorhandenen Masse. Hierauf wurde seitens des Insolvenzverwalters jedoch verzichtet und "lediglich" die gemäß des Abschlussberichts des Insolvenzverwalters tatsächlich vorhandene freie Insolvenzmasse zugrunde gelegt. Die zur Ermittlung der Regelvergütung zugrunde zulegende Berechnungsgrundlage beträgt vorliegend somit € 498.742,22. Daraus ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV. Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 165,00 % geltend gemacht, und zwar für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der konzernrechtlichen Verflechtungen, den Beteiligungen und den gesellschaftsrechtlichen (Haftungs-)Ansprüchen verbunden mit mühsamer Informationsbeschaffung, der Klärung komplexer Rechtsfragen im Verhältnis zu Dritten teilweise mit Auslandsbezug und der Ausarbeitung eines Insolvenzplans bzw. den Vorbereitungen der vorzeitigen Verfahrensbeendigung. Aufgrund der geleisteten Tätigkeiten des Insolvenzverwalters kann eine entsprechende Massemehrung, die bereits zu einer entsprechend höheren Berechnungsgrundlage geführt hat, nicht festgestellt werden. Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 10,00 % gekürzt, und zwar für der durch die Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters im Eröffnungsverfahren verbundenen Entlastungen. Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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