HBM Hochbau Mittelrhein GmbH Mülheim-Kärlich
Koblenz, HRB 26525
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBM Hochbau Mittelrhein GmbH, Rheinau 2, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 26525), vertr. d.: ██████████████████, c/o HBM Hochbau Mittelrhein GmbH, ████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen Rang § 38 InsO lfd. Nrn. 41 - 55 der aktuellen Forderungsliste der Insolvenzverwalterin das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können bis zum 28.09.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund und Betrag wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder die Insolvenzverwalterin die Forderung bestreitet. Die Gläubiger, deren Forderungen anerkannt werden, erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis des Prüfungstermins. Die Insolvenztabellen sowie die Forderungsanmeldungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, St.-██████████████████████████████████. 218 aus. Die Zustellung des Beschlusses an die Gläubiger der noch zu prüfenden Forderungen wird der Insolvenzverwalterin übertragen. Mayen, den 16.07.2026 Das Amtsgericht 7 IN 2/22
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