Hauptstadtfloß GmbH Berlin

Berlin, HRB 115077

Insolvency proceedings Distribution schedules (§ 188 InsO)
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Opening date 04.04.2022
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Today · Local Court Charlottenburg (Berlin)

Distribution schedules (§ 188 InsO)

36h IN 7054/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Hauptstadtfloß GmbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer ███████████████████ Register-Nr.: HRB 115077 - Schuldnerin - | Für …

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36h IN 7054/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Hauptstadtfloß GmbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer ███████████████████ Register-Nr.: HRB 115077 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.09.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters; geltend gemacht wird die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 408.148,44 Euro, zzgl. eines Zuschlags gem. § 3 Abs. 1 InsVV von 90 % der Regelvergütung für Betriebsfortführung bei mehreren Betriebsstätten, Sanierungsbemühungen, beides unter Erhalt von Arbeitsplätzen und Regelung von Arbeitnehmerangelegenheiten, mangelnder Mitwirkung der Schuldnervertreter sowie treuhänderischer Tätigkeit, Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV, gesonderter Auslagen gem. § 4 Abs. 2 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %; schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. 2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 878.470,40 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 124,41 € gegenübersteht. Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen. Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.07.2026

27.03.2026 · Local Court Charlottenburg (Berlin)

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36h IN 7054/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Hauptstadtfloß GmbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer ███████████████████ Register-Nr.: HRB 115077 - Schuldnerin - | | …

25.09.2024 · Local Court Charlottenburg (Berlin)

Decisions during proceedings

36h IN 7054/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Hauptstadtfloß GmbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer ███████████████████ Register-Nr.: HRB 115077 - Schuldnerin - | Die …

29.08.2024 · Local Court Charlottenburg (Berlin)

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36h IN 7054/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Hauptstadtfloß GmbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, Register-Nr.: HRB 115077 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter für die Zeit …

31.05.2022 · Local Court Charlottenburg (Berlin)

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Hauptstadtfloß Verwertungs GmbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer ███████████████████ Register-Nr.: HRB 115077 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg …

04.04.2022 · Local Court Charlottenburg (Berlin)

Opening of proceedings

36h IN 7054/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Hauptstadtfloß GmbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer ███████████████████ Register-Nr.: HRB 115077 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Transport- …

06.01.2022 · Local Court Charlottenburg (Berlin)

Security measures

36h IN 7054/21 | In dem Verfahren über den Antrag d. ██████████████████H, ████████████████████████████████, vertreten durch den Geschäftsführer ███████████████████ Register-Nr.: HRB 115077 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das …

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