United Source GmbH Adelheidsdorf
Lüneburg, HRB 207200
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34 IN 33/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der United Source GmbH, Gewerbering 11 b, 29352 Adelheidsdorf (AG Lüneburg, HRB 207200), vertr. d.: ████████████████████████, █████████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung (schriftlich) wird bestimmt auf 24.08.2026. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über " besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar: - Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem am 02.07.2026 vor dem Landgericht Lüneburg - 7 O 30/24 - mit ████████████████████ geschlossenen Vergleich, in dem sich dieser verpflichtet hat, an die Insolvenzmasse einen Betrag in Höhe von 8.000,00 € zu zahlen. Die Zahlung soll in dreizehn monatlichen Raten erfolgen, zahlbar erstmals im September 2026, wobei Herr ███████ zunächst zwölf monatliche Raten in Höhe von jeweils 200,00 € zahlt und den hiernach verbleibenden Restbetrag in Höhe von 5.600,00 € mit der dreizehnten Rate in einer Summe. - Mit der vollständigen Zahlung sind sämtliche Ansprüche der Insolvenzmasse gegen ████████████████████ sowie Herrn ████████████ - gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich, ob bekannt oder unbekannt - abgegolten und erledigt. Die Parteien tragen ihre eigenen Kosten selbst. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Celle, 04.08.2026
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