CiP city personalbüro verwaltungs gmbh Speyer
Mannheim, HRB 7688
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3 d IN 366/21 Sp: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CiP city personalbüro verwaltungs gmbh, Von-Denis-Straße 7, 67346 Speyer (AG Mannheim, HRB 7688), vertr. d.: ███████████, ███████████████████████████, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt ████████████████, O 3, 11+12, 68161 Mannheim zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt █████████████████████ als Insolvenzverwalter über das Vermögen der CiP city personalbüro gmbh, Personaldienstleistungen, Mannheim (AG Mannheim, HRB 6529) AZ: 3d IN 368/21 Ma) und über das Vermögen der CiP city personalbüro gmbh, Personaldienstleistungen, Mainz (AG Mainz, HRB 5611) AZ: 3d IN 367/21 Mz angemeldeten Forderung/en. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 15.07.2026
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