Burger Technologie GmbH Breitengüßbach

Bamberg, HRB 2837

Insolvency proceedings Opening of proceedings
Application date
Opening date 01.02.2022
Administrator

03.08.2026 · Local Court Bamberg

Opening of proceedings

4 IN 292/21 | In dem Verfahren über den Antrag d. Burger Technologie GmbH, ██████████████████████████████████████, vertreten durch die Geschäftsführer █████████████, geboren am ██████████, Schreiberstraße 5 I. OG, 96049 Bamberg und ████████████, geboren am ██████████, ██████████████████████████████████████ Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 2837 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte FRIES ███████████████████████████ mbB, ████████████████████████████████████, Gz.: 21/000659BE-OZ Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung von anwendungsbezogener Messtechnik, Messanlagen und -geräte, Werzeug- und Formenbau u.a. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2022 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Robert Wartenberg Friedrichstraße 15, 96047 Bamberg Telefon: +49(951)297430 Telefax: +49(951)2974329 Email: bamberg@rechtsanwalt-raab.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.03.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 06.04.2022, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 028, EG, Synagogenplatz 1, Amtsgericht Bamberg Hinweise: Nachfolgende weitere Beschlussfassung ist in der Gläubigerversammlung beabsichtigt: Die freihändige Veräußerung der Grundstücke und Immobilien zum bestmöglichen Preis wird genehmigt, mit der Maßgabe, dass bei dem Verkauf keine Kosten und Risiken für die Masse entstehen. Die Gläubigerversammlung stimmt gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nummer 1 InsO der freihändigen Veräußerung der Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens, auch im Rahmen einer übertragenden Sanierung, gegebenenfalls auch an besonders Interessierte im Sinne des § 162 InsO zu. Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt; wobei die Einstellung des Geschäftsbetriebs in das Ermessen des Insolvenzverwalters gestellt wird. Die Gläubigerversammlung erteilt gemäß § 160 Abs. 1 InsO höchst vorsorglich die Zustimmung, Rechtsstreite zu führen bzw. Vergleiche im Sinne des § 160 Abs. 2 Nummer 3 InsO zu schließen, soweit dies im Laufe der Abwicklung des Insolvenzverfahrens erforderlich wird. Dies gilt insbesondere für eventuelle Anfechtungsstreitigkeiten sowie im Rahmen des Forderungseinzuges. Als ██████████████████ wird das bereits bei der UniCredit Bank-HypoVereinsbank unter IBAN: DE 24 7702 0070 0033 4896 92, BIC: HYVEDEMM411 eingerichtete Sonderkonto gemäß § 149 Abs. 2 InsO genehmigt. Der Insolvenzverwalter hat gegenüber dem Insolvenzgericht in halbjährlichen Abständen zu berichten. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 06.04.2022, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 028, EG, Synagogenplatz 1, Amtsgericht Bamberg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 04.12.2021 beim Insolvenzgericht Bamberg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bamberg Synagogenplatz 1 96047 Bamberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 01.02.2022

02.07.2026 · Local Court Bamberg

Decisions after termination of proceedings

4 IN 292/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Burger Technologie GmbH, Industriering 27, 96149 Breitengüßbach, vertreten durch die Geschäftsführer █████████████ und █████████████████████████████: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 2837 …

09.04.2025 · Local Court Bamberg

Distribution schedules (§ 188 InsO)

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burger Technologie GmbH, Industriering 27, 96149 Breitengüßbach findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind voraussichtlich ca. 430.000,00 EUR Verteilungsmasse; zu …

27.01.2023 · Local Court Bamberg

Decisions during proceedings

4 IN 292/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Burger Technologie GmbH, Industriering 27, 96149 Breitengüßbach, vertreten durch die Geschäftsführer █████████████, geboren am ██████████, Schreiberstraße 5 I. OG, 96049 …

07.10.2022 · Local Court Bamberg

Other

4 IN 292/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Burger Technologie GmbH, Industriering 27, 96149 Breitengüßbach, vertreten durch die Geschäftsführer █████████████, geboren am ██████████, Schreiberstraße 5 I. OG, 96049 …

22.03.2022 · Local Court Bamberg

Other

4 IN 292/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Burger Technologie GmbH, Industriering 27, 96149 Breitengüßbach, vertreten durch die Geschäftsführer █████████████, geboren am ██████████, Schreiberstraße 5 I. OG, 96049 …

01.02.2022 · Local Court Bamberg

Opening of proceedings

4 IN 292/21 In dem Verfahren über den Antrag d. ██████████████████████H, ██████████████████████████████████████, vertreten durch die Geschäftsführer █████████████, geboren am ██████████, Schreiberstraße 5 I. OG, 96049 Bamberg und ████████████, geboren am …

10.12.2021 · Local Court Bamberg

Security measures

In dem Verfahren über den Antrag d. ██████████████████████H, ██████████████████████████████████████, vertreten durch die Geschäftsführer █████████████, geboren am ██████████, Schreiberstraße 5 I. OG, 96049 Bamberg und ████████████, geboren am ██████████, ██████████████████████████████████████ Registergericht: …

File a claim against Burger Technologie GmbH

We help you prepare a complete claim filing for the insolvency proceedings.

Burger Technologie GmbH Breitengüßbach

Based on your input and the available proceedings data we generate a ready-to-sign PDF that you can submit directly to the insolvency administrator. You can attach invoices, contracts, wage statements or reminders as supporting documents.

The process typically takes less than 5 minutes.

Included services

  • Step-by-step capture of your claim
  • Automatic generation of the claim filing
  • PDF document for download
  • Cover letter to the insolvency court
  • Overview of the filed claim positions

Why do I have to pay?

The claim filing is generated automatically from your input and delivered as a finished PDF. All legally required information, every attachment and the individual cover letter are prepared for you.

Individual EUR 29.99
Company ? EUR 49.99