Geweiler & Lehn Maschinenbau GmbH Betzenweiler
Ulm, HRB 650260
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20 IN 314/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Gehweiler & Lehn Maschinenbau GmbH, Zum Mühlbach 8, 88422 Betzenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer ███████████████ und █████████ Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 650260 - Schuldnerin - | Beschluss: | 1. Die Prüfung der bis 03.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 126-128 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. 3. In dem am 01.12.2020 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 31.08.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter Herr Diplom-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg Frauenstraße 14, 89073 Ulm Telefon: 0731/ 7054480 Telefax: 0731/ 70544820 anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen. 4. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 17.09.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 06.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. | Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 04.08.2026
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