Kronschnabel Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG Bremerhaven
Bremen, HRA 28252 HB
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10 IN 109/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ████████████████████- und Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 28252 HB), vertr. d.: 1. █████████████████████████ und Beteiligungs GmbH, ████████████████████████████████, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. █████████████████, █████████████████████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann hinsichtlich der Aufhebung des Verfahrens mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Bremerhaven, 24.03.2026
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