Gebr. Feine Oberschwäbischer Kunstgliederbau GmbH & Co. KG Ravensburg

Ulm, HRA 550227

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
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Decisions during proceedings

20 IN 569/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Gebr. Feine Oberschwäbischer Kunstgliederbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Feine Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, █████████████████████████████████, diese …

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20 IN 569/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Gebr. Feine Oberschwäbischer Kunstgliederbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Feine Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, █████████████████████████████████, diese …

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20 IN 569/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Gebr. Feine Oberschwäbischer Kunstgliederbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Feine Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, █████████████████████████████████, diese vertreten durch die Geschäftsführerin ████████████ Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 550227 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte SOLUTIO ███████████████████████████████████ mbH, ███████████████████████████████, Gz.: 827/18 AS | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.09.2026 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. 2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von ██████████████ zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 759.192,91 € gegenübersteht. Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung. In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ravensburg Herrenstraße 40 - 44 88212 Ravensburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 05.08.2026

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Distribution schedules (§ 188 InsO)

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10.07.2024 · Local Court Ravensburg

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29.09.2021 · Local Court Ravensburg

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20 IN 569/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Gebr. Feine Oberschwäbischer Kunstgliederbau GmbH & Co. KG, Weidenstraße 11, 88212 Ravensburg, vertreten durch die Komplementärin Feine Beteiligungsgesellschaft mit …

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