Greensill Bank AG Bremen
Bremen, HRB 4088 HB
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508 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ██████████████ AG, ████████████████████████████████████████████████████████, vertr. d.: █████████████, (Vorstand), ist der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Michael Frege, Bahnhofsplatz 41a, 28195 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Kühne, Bahnhofsplatz 41a, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 84529510, Fax: 0421 / 84529599, Email: Insolvenz.Greensill@cms-hs.combestellt worden. G r ü n d e: Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 21.07.2026 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen. In Anbetracht der Tatsache, dass das Insolvenzverfahren noch einige Jahre andauern wird, erfolgt die vom Insolvenzverwalter erbetene altersbedingte Entlassung aus dem Amt. Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen. Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt. Die Bestimmung zu einer besonderen Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) erfolgt in einem gesonderten Beschluss. Amtsgericht Bremen, 31.07.2026
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