Livespotting Media GmbH Kiel

Kiel, HRB 11804 KI

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
Application date
Opening date
Administrator

Today · Local Court Kiel

Decisions during proceedings

25 IN 145/18 (2) | In dem Verfahren über den Antrag d. Livespotting Media GmbH, ██████████████████████████, vertreten durch die Geschäftsführer ███████████ und █████████████ Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 11804 KI …

Today · Local Court Kiel

Other

25 IN 145/18 (2) | In dem Verfahren über den Antrag d. Livespotting Media GmbH, ██████████████████████████, vertreten durch die Geschäftsführer ███████████ und █████████████ Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 11804 KI - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.09.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. 2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen. 3. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcus Janca, Westring 455, 24118 Kiel, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter, wurden wie folgt festgesetzt: Betrag in EUR Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren (Vergütungssatz 25,00 % nebst Zuschläge von 25,54 %) 7.760,51 Auslagenpauschale 575,82 umsatzsteuerfreie Auslagen 1.583,90 Gesamtbetrag 9.920,23 in Worten: neuntausendneunhundertzwanzig 23/100 Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden. | Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen die Entscheidung Schlusstermin kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kiel Deliusstraße 22 24114 Kiel einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 06.07.2026

10.01.2025 · Local Court Kiel

Other

25 IN 145/18 (2) | In dem Verfahren über den Antrag d. Livespotting Media GmbH, ██████████████████████████, vertreten durch die Geschäftsführer ███████████ und █████████████ Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB HRB 11804 …

07.03.2022 · Local Court Kiel

Other

25 IN 145/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Livespotting Media GmbH, Eichkamp 11-13, 24116 Kiel, vertreten durch die Geschäftsführer ███████████, geboren am ██████████, ████████████████████████████████ und █████████████, geboren …

30.08.2021 · Local Court Kiel

Other

25 IN 145/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Livespotting Media GmbH, Eichkamp 11-13, 24116 Kiel, vertreten durch die Geschäftsführer ███████████, geboren am ██████████, ████████████████████████████████ und █████████████, geboren …

File a claim against Livespotting Media GmbH

We help you prepare a complete claim filing for the insolvency proceedings.

Livespotting Media GmbH Kiel

Based on your input and the available proceedings data we generate a ready-to-sign PDF that you can submit directly to the insolvency administrator. You can attach invoices, contracts, wage statements or reminders as supporting documents.

The process typically takes less than 5 minutes.

Included services

  • Step-by-step capture of your claim
  • Automatic generation of the claim filing
  • PDF document for download
  • Cover letter to the insolvency court
  • Overview of the filed claim positions

Why do I have to pay?

The claim filing is generated automatically from your input and delivered as a finished PDF. All legally required information, every attachment and the individual cover letter are prepared for you.

Individual EUR 29.99
Company ? EUR 49.99