ServiceKonzept GmbH -Dienstleistungen für Senioren Saarbrücken

Saarbrücken, HRB 101641

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
Application date
Opening date 18.08.2021
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28.08.2026 · Local Court Saarbrücken

Decisions during proceedings

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 22/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101641 eingetragenen ServiceKonzept GmbH -Dienstleistungen für Senioren, Saargemünder …

28.08.2026 · Local Court Saarbrücken

Decisions during proceedings

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 22/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101641 eingetragenen ServiceKonzept GmbH -Dienstleistungen für Senioren, Saargemünder Straße 155h, 66129 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch Frau █████████████████████████, Verfahrensbevollmächtigte: ███████████████████ & Kollegen, █████████████████████████████████████ Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Glasow, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt: Vergütung XXX EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR Zwischensumme XXX EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR Endbetrag XXX EUR Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen: Festsetzungsdatum: 08.09.2025, festgesetzter Vorschuss XXX Euro Gründe: Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 17.08.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV). Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV). Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV). Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse XXX EUR. Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 9.348,65 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.07.2026 verwiesen. Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten. Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen. Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 22 eingesehen werden. 60 IN 22/21 Amtsgericht Saarbrücken, 27.08.2026

05.03.2026 · Local Court Saarbrücken

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Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 22/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101641 eingetragenen ServiceKonzept GmbH -Dienstleistungen für Senioren, Saargemünder …

24.04.2023 · Local Court Saarbrücken

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Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 22/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101641 eingetragenen ServiceKonzept GmbH -Dienstleistungen für Senioren, Saargemünder …

04.01.2023 · Local Court Saarbrücken

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30.11.2022 · Local Court Saarbrücken

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18.08.2021 · Local Court Saarbrücken

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