ESMA BROT GmbH Maintal
Hanau, HRB 96316
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70 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: ██████████, ████████████████████████████████, (Geschäftsführer), werden die Vergütung und Auslagen des verstorbenen Insolvenzverwalters █████████████ zugunsten der Peter Gangfuß Unternehmensberatung GmbH, █████████████████████████████ festgesetzt auf: € Nettovergütung nach InsVV € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16% € Auslagen zuzüglich € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16% € Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV € Gesamtbetrag Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Berechnungsmasse: 16.237,86 € Erhöhungen wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren sind nicht ersichtlich. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Hanau, 05.10.2026
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