Medienheld UG (haftungsbeschränkt) Teningen
Freiburg im Breisgau, HRB 717562
Publications
Other
58 IN 531/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Medienheld UG (haftungsbeschränkt), Hirschmatten 5, 79353 Bahlingen, vertreten durch den Geschäftsführer ███████████████████ Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717562 - Schuldnerin - | | Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs zur Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert gem. §160 Abs. 2 Nr. 3 InsO mit ████████████████████ und ggf. den die Zahlung leistenden Angehörigen, mit dem Inhalt, dass eine Zahlung in Höhe von 11.000,- € zur Insolvenzmasse durch die Verwandten des ████████████ zu leisten ist und damit alle etwaigen Ansprüche der Insolvenzmasse gegen ████████████ abgegolten sind das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 25.08.2026
Other
Other
Other
Other
Other
Opening of proceedings
Security measures