Bedachungen Weisgerber GmbH Schiffweiler
Saarbrücken, HRB 100139
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Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100139 eingetragenen Bedachungen ██████████ GmbH, Schiffweilerstraße 16, 66578 Schiffweiler, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer ██████████████████████████████, Verfahrensbevollmächtigte: ███████████████████ und Kollegen, █████████████████████████████████████ nach dem Schlussbericht des Insolvenzverwalters vom 27.07.2026 ist eine Masseunzulänglichkeit festzustellen (§§ 208 ¿ 210 InsO).Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 23.11.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zum Vortrag der unzureichenden Masse/ Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO); - zur Schlussrechnung des Verwalters; - zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse; - zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; - der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO); Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6 niedergelegt. Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 107 IN 31/21 Amtsgericht Saarbrücken, 06.10.2026
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